Aktueller Stand zu CAVALLUNA

Hinweis vom Veranstalter zur Show in der ARENA NÜRNBERGER Versicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Bayern (gültig bis 12.01.2022) unterliegen künftige Großveranstaltungen der 2Gplus-Regelung. Dies betrifft sehr wahrscheinlich auch die CAVALLUNA-Shows in Nürnberg am 12. und 13.02.2022, welche bisher unter der 3G-Regelung im Verkauf waren.

Momentan bildet die aktuelle Verordnung die genauen Maßnahmen, die zu unseren Showterminen gelten werden, noch nicht ab. Wir gehen aber davon aus, dass ein 2G- oder 2Gplus-Modell angewendet werden muss, können dies aber erst mit Sicherheit sagen, sobald eine Landesverordnung herausgegeben wird, die unsere Showtermine mit einschließt.

Die momentane Regelung bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte und nachweislich genesene Personen (Bestätigung der Genesung mind. 28 Tage alt, max. 6 Monate her) Zugang zur Veranstaltung erhalten und zusätzlich einen maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Test oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test einer offiziellen Teststelle vorlegen müssen (Selbsttests werden nicht anerkannt). Dies gilt auch für Kinder, die älter als 12 Jahre und 3 Monate sind!

Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ist nicht erforderlich für

  • Personen, die jünger als 12 Jahre und 3 Monate sind.
  • Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hier wird ein schriftliches, ärztliches Attest und ein maximal 24 Stunden alter, negativer Corona-Test oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test einer offiziellen Teststelle verlangt (Selbsttests werden nicht anerkannt).

Die Testnachweispflicht entfällt für

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag.
  • Noch nicht eingeschulte Kinder.
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
  • Personen, die bereits die dritte Immunisierung gegen COVID-19 erhalten haben (Booster-Impfung).

Alle Besucher haben dem Veranstalter oder dem von ihm beauftragten Sicherheitspersonal die oben genannten Anforderungen nachzuweisen, jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, einem Schülerausweis oder einem entsprechenden ärztlichen Zeugnis im Original.

Es tut uns sehr leid, dass wir aufgrund der momentanen Situation zu diesem Schritt gezwungen sind, müssen uns als Veranstalter jedoch selbstverständlich den geltenden behördlichen Vorgaben beugen.

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